1. Geltungsbereich

Die Adhook AG, Allee 1B, 6210 Sursee, Schweiz (nachfolgend Anbieter) betreibt die Social Media Management Plattform Adhook (nachfolgend Software). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen dem Anbieter und seinen Kunden betreffend die Nutzung der Software.

Mit jedem Kunden wird ein individueller Lizenzvertrag inklusive Service Level Agreement (SLA) und Data Processing Agreement (DPA) abgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter gewährt dem Kunden gegen Entrichtung der vereinbarten Lizenzgebühren nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Lizenzrechte zum Gebrauch der Software. Der konkrete Leistungsumfang (insbesondere Module, Anzahl Brands und Benutzer) ergibt sich aus dem Lizenzvertrag. Die Software umfasst je nach Lizenz unter anderem die Funktionsbereiche Kommunikationsplanung, Post Publishing, Advertising, Collaboration, Reporting, Moderation, Listening und Influencer.

Die Software richtet sich an Organisationen, die digitale Aktivitäten für Marken effizienter verwalten möchten. Personen können die Software ausschliesslich als Mitarbeitende oder Beauftragte der entsprechenden Organisation nutzen. Für private Zwecke kann die Software nicht genutzt werden.

3. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

3.1 Rechte des Anbieters

Dem Kunden werden ausschliesslich die im Lizenzvertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte gewährt. Sämtliche darüber hinausgehenden Rechte an der Software sowie an deren Erweiterungen, Weiterentwicklungen, Konfigurationen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen, insbesondere Eigentums-, Urheber-, Nutzungs- sowie sämtliche Immaterialgüterrechte, verbleiben uneingeschränkt beim Anbieter bzw. bei den jeweiligen Urhebern.

3.2 Rechte des Kunden am Content

Sämtliche Rechte am vom Kunden bereitgestellten oder im Rahmen der Nutzung der Software erstellten Content verbleiben uneingeschränkt beim Kunden bzw. bei den jeweiligen Urhebern. Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen, nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte am Content ein.

4. Lizenzgebühren und Zahlungskonditionen

Die Lizenzgebühren richten sich nach dem Lizenzvertrag und verstehen sich exklusive MWST. Sofern im Lizenzvertrag nicht anders vereinbart, werden die Lizenzgebühren jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Erweiterungen des Leistungsumfangs (z.B. zusätzliche Brands oder Benutzer) werden pro rata temporis bis zum Ende des Vertragsjahres verrechnet. Alle Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.

5. Vertragsdauer und Kündigung

Der Lizenzvertrag wird für die darin vereinbarte feste Erstlaufzeit abgeschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert er sich jeweils automatisch um 12 Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Erweiterungen des Leistungsumfangs können jederzeit vorgenommen werden. Reduktionen des Leistungsumfangs sind jeweils auf das Ende der aktuellen Vertragslaufzeit unter Einhaltung derselben Kündigungsfrist möglich.

6. Customer Success Management und Support

Im Rahmen des Customer Success Managements unterstützt der Anbieter den Kunden ohne zusätzliche Kosten bei der Nutzung der Software, unter anderem durch Quarterly Business Reviews, Customer Success Calls nach Bedarf sowie die Aufnahme und Besprechung von Feature Requests. Für technische Unterstützung sowie Mängel an der Software stellt der Anbieter einen Support zur Verfügung. Die Details sind im Lizenzvertrag und im Service Level Agreement geregelt.

7. Updates und Weiterentwicklung

Modifikationen und Erweiterungen der lizenzierten Funktionen werden dem Kunden zur Verfügung gestellt und können im Rahmen des Lizenzvertrages genutzt werden. Dasselbe gilt für neue Funktionen, die in Bezug zu den lizenzierten Funktionsbereichen stehen. Neue Funktionen ohne Bezug zu diesen Funktionsbereichen sind nicht Bestandteil des Lizenzvertrages.

8. Pflichten des Kunden

8.1 Mitwirkung

Der Kunde schafft in seinem Betrieb alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung der Software und liefert dem Anbieter rechtzeitig alle notwendigen Informationen über Zielsetzungen und organisatorische Gegebenheiten, welche für eine erfolgreiche Nutzung erforderlich sind.

8.2 Inhalte

Der Kunde ist für die über die Software veröffentlichten Inhalte und Werbeanzeigen verantwortlich. Er verpflichtet sich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Richtlinien der angebundenen Plattformen (z.B. Meta, Google, LinkedIn, TikTok, X) sowie die guten Sitten einzuhalten und insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen. Bei Verstössen hält der Kunde den Anbieter sowie dessen Organe und Hilfspersonen bei Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

8.3 Zugangsdaten

Der Kunde hält die Zugangsdaten seiner Benutzer geheim und schützt sie vor dem Zugriff unberechtigter Dritter. Besteht Anlass zur Befürchtung, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben, sind diese unverzüglich zu ändern und der Anbieter ist zu informieren.

8.4 Nutzung aus dem Ausland

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Nutzung der Software aus dem Ausland unter Umständen ausländisches Recht verletzen kann, insbesondere Import- und Exportbeschränkungen für Verschlüsselungsalgorithmen. Es ist Sache des Kunden, sich darüber zu informieren.

9. Gewährleistung und Haftung

Mängel an der Software sind nach Feststellung schriftlich beim Anbieter geltend zu machen. Die Einzelheiten, insbesondere Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Service Level Credits, sind im Service Level Agreement geregelt.

10. Datenschutz

Der Anbieter bearbeitet Personendaten im Auftrag des Kunden gemäss dem Data Processing Agreement (DPA) und den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Abweichende Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Lizenzvertrages bedürfen der Schriftform. Auf das Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz, sofern im Lizenzvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt. Der Anbieter kann diese AGB anpassen; Änderungen haben keinen Einfluss auf bestehende Lizenzverträge.

CH-Sursee, 25. September 2026

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